Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.07.2023
Sonstiges
11.01.2023
Sonstiges
14.11.2022
Sonstiges
12.07.2022
Sonstiges
17.03.2022
Sonstiges
13.07.2021
Sonstiges
13.11.2020
Termine
07.05.2020
Termine
08.04.2020
Termine
10.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2019
Termine
01.08.2019
Eröffnungen
07.05.2019
Sicherungsmaßnahmen
10.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
09.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
16.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
12.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.05.2013 bis zum 31.12.2013
17.05.2013
Neueintragungen